Vollmacht erteilen
Erteilen Sie beispielsweise Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin beziehungsweise Ihrer Konkubinatspartnerin oder Ihrem Konkubinatspartner eine Vollmacht für Ihr Kartenkonto, damit diese Zugriff auf karten- oder kontorelevante Informationen erhalten.
Darum ist eine Vollmacht sinnvoll
Ohne Vollmacht geben wir nur Ihnen als Hauptkarteninhaber/-in Auskunft zu Ihrer Karte und Ihrem Kartenkonto. Wenn Sie wollen, dass der Zusatzkarteninhaber oder die Zusatzkarteninhaberin dieselben Rechte hat wie Sie, müssen Sie ihn beziehungsweise sie bevollmächtigen. Mit dieser Vollmacht kann die bevollmächtigte Person Auskunft verlangen oder für Sie karten- und kontorelevante Entscheidungen treffen.